Steueransässigkeitsbescheinigung: Was sie ist und wann Sie sie benötigen

Arbeiten oder betreiben Sie Geschäfte im Ausland? Dann sind Sie vielleicht schon einmal auf den Begriff gestoßen. Steueransässigkeitsbescheinigung. Es handelt sich um ein Dokument, das unter Umständen erforderlich ist, wenn man eine Steuererklärung abgibt, Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nimmt oder mit ausländischen Behörden kommuniziert.

Was ist eine Steueransässigkeitsbescheinigung?

Eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung (im Folgenden PoDR genannt) ist ein offizielles Dokument der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik. Sie bestätigt, dass eine bestimmte Person oder ein Unternehmen in der Slowakei steuerlich ansässig ist und dort zur Versteuerung seiner Einkünfte verpflichtet ist.

Ohne diese Bestätigung kann das Einkommen doppelt besteuert werden, einmal im Ausland und einmal in der Slowakei. Aus diesem Grund gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, deren Anwendung einen Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes erfordert.

Wer ist in der Slowakei steuerlich ansässig?

In den meisten Fällen ist eine Person, die in der Slowakei steuerlich ansässig ist, folgende Kriterien:

  • hat einen ständigen Wohnsitz in der Slowakei,
  • hat hier vitale Interessen, oder
  • verbringt in der Regel mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in der Slowakei.

Wer in der Slowakei steuerlich ansässig ist, ist grundsätzlich verpflichtet, sein Einkommen in der Slowakei zu versteuern. weltweites Einkommen, Dies betrifft nicht nur Einkünfte aus der Slowakei, sondern auch solche, die im Ausland erzielt werden. Für Einkünfte aus dem Ausland gelten Doppelbesteuerungsabkommen, sodass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Warum benötige ich eine Steueransässigkeitsbescheinigung?

PoDR hat mehrere praktische Anwendungsbereiche. Sie werden es am häufigsten in folgenden Situationen benötigen:

Bei der Beantragung einer Freistellung. Grundvoraussetzung für die Befreiung von der deutschen Bauabzugssteuer ist der Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in der Slowakei zusammen mit einer Gewerbeerlaubnis. Ohne diese Nachweise kann keine Steuernummer beantragt werden, die für die Befreiung erforderlich ist.

Bei der Rückerstattung von Steuern aus dem Ausland. Wenn Sie im Ausland gearbeitet haben und dort eine Steuererklärung abgeben möchten, kann das ausländische Finanzamt einen Nachweis darüber verlangen, ob Sie auch außerhalb dieses Landes Einkünfte erzielt haben.

WARNUNG: Ein Sonderfall ist der sogenannte doppelte Wohnsitz. Dieser kann beispielsweise entstehen, wenn ein Slowake lange in Deutschland arbeitet, gleichzeitig aber Familie oder ein eigenes Haus in der Slowakei hat. In einem solchen Fall muss geklärt werden, zu welchem Staat die Person engere Bindungen hat; eine Steuerwohnsitzbescheinigung spielt dabei eine wichtige Rolle.

Welche Arten von Bestätigungen gibt es?

Es gibt zwei grundlegende Arten dieses Dokuments.

1. Bestätigung des slowakischen Finanzamts (Standardformular)

Dies ist eine klassische Bescheinigung, die vom zuständigen Finanzamt anhand des Wohnsitzes oder des eingetragenen Firmensitzes ausgestellt wird. Sie belegt, dass eine natürliche oder juristische Person für einen bestimmten Zeitraum steuerlich ansässig ist. Die Bescheinigung kann für einen bestimmten Zeitraum (z. B. ein ganzes Jahr oder nur einige Monate) oder ab Ausstellungsdatum ausgestellt werden. Sie wird häufig bei der Kommunikation mit ausländischen Behörden, Arbeitgebern oder Finanzinstituten verwendet (z. B. bei der Beantragung einer Freistellung und einer Steuernummer).

Das Zertifikat kann ausgestellt werden:

  • eine natürliche Person (Angestellter, Einzelunternehmer, Investor),
  • juristische Person (Unternehmen, Verein).

Der Inhalt des Dokuments ist ähnlich, nur die Identifikationsdaten und der Verwendungszweck unterscheiden sich.

2. Bestätigung auf einem Formular der ausländischen Steuerbehörde

Diese Formulare sind auch als E9-Formulare bekannt. Einige ausländische Steuerbehörden verlangen eine Steueransässigkeitsbescheinigung als Anhang zu einem Antrag auf Steuererstattung oder bei der Bearbeitung von Steuergutschriften.

Wenn Sie in einem bestimmten Jahr im Ausland gearbeitet haben und dort eine Steuererklärung abgeben möchten, kann das ausländische Finanzamt einen Nachweis über Ihre Einkünfte außerhalb des jeweiligen Landes verlangen. Der Steuerpflichtige reicht diese Unterlagen zusammen mit einem Antrag auf Bestätigung beim slowakischen Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft die Angaben und die Höhe der im Ausland erzielten Einkünfte.

Die einzelnen Länder verwenden ihre eigenen Formulare (in Deutschland heißt es beispielsweise Bescheinigung EU/EWR). Prüfen Sie daher im Voraus, welches Dokument Ihr Land benötigt.

Wichtig: Das slowakische Finanzamt bestätigt diese Formulare nur auf Grundlage einer in der Slowakei eingereichten Steuererklärung, die das weltweite Einkommen enthalten muss.

Wie erhält man eine Steueransässigkeitsbescheinigung?

Sie können beim zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung beantragen. Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

  • persönlich,
  • per Post,
  • elektronisch über das Finanzverwaltungsportal (gilt hauptsächlich für Einzelunternehmer und Unternehmen).

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Identifikationsdaten des Antragstellers,
  • der Zeitraum, für den die Bestätigung angefordert wird,
  • das Land, für das das Zertifikat verwendet werden soll.

Wenn Sie sich bezüglich Ihres steuerlichen Wohnsitzes unsicher sind oder Hilfe bei Ihren Steuerpflichten im Ausland benötigen, lohnt sich eine Beratung durch Experten. Die korrekte Einrichtung Ihres Wohnsitzes kann Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch Hunderte oder Tausende von Euro an Steuern sparen.

Verkünden Sie auch die Auflösung der Handwerkskammer

Wenn Sie Ihre Tätigkeit vor Beginn der Arbeit auf deutschen Baustellen bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet haben, ist es angebracht, diese Kammer auch über Ihre Beendigung zu informieren.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Handwerkskammer für jedes Bundesland finden Sie unter craft.de.

Vergessen Sie nicht Ihre slowakische Steuererklärung für das letzte Jahr.

Auch wenn ein Selbstständiger den Großteil des Jahres in Deutschland arbeitet, seine Lebensinteressen aber in der Slowakei hat, ist er dennoch verpflichtet, in der Slowakei eine Steuererklärung abzugeben. Einkünfte aus Deutschland werden in der Erklärung berücksichtigt, und dank des Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt in der Regel keine Doppelbesteuerung.