Ausnahme im Jahr 2026

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?

Freiberuflich, genauer gesagt Befreiungsbescheinigung, ist eine offizielle Bescheinigung, die von den deutschen Steuerbehörden ausgestellt wird (FinanzamtDas Dokument bestätigt, dass auf Ihre Bauleistungen keine Quellensteuer erhoben wird und der Kunde daher 15 % werden nicht von Rechnungen abgezogen.

Gemäß den Vorschriften zur Bauabzugsteuer und § 48b EStG gilt Folgendes: wenn Sie keine Freistellungsbescheinigung haben, Der Kunde muss von dem in Rechnung gestellten Betrag abziehen 15 % umwerfen und bringen Sie sie direkt zu den deutschen Behörden.

Einfach ausgedrückt:
Mit Freistellung erhält man 100 % des Rechnungsbetrags. Ohne Freistellung erhalten Sie nur 85 %.

Für wen ist „Freistellung“ gedacht?

Die Ausnahme betrifft Selbstständige (SZČO) und Unternehmen, die sie in Deutschland durchführen Konstruktions- oder Montagearbeiten. Wenn Sie Arbeiten auf Baustellen oder Projekten in Rechnung stellen, ist Freistellung in der Praxis ein Standard, den viele Kunden von Ihnen erwarten.

Muss es von Anfang an eine Freistellung geben?

Die Ausnahme betrifft Selbstständige (SZČO) und Unternehmen, die sie in Deutschland durchführen Konstruktions- oder Montagearbeiten. Wenn Sie Arbeiten auf Baustellen oder Projekten in Rechnung stellen, ist Freistellung in der Praxis ein Standard, den viele Kunden von Ihnen erwarten.

Wo bekomme ich eine Freistellung?

Der Antrag auf Freistellung wird beim deutschen Finanzamt eingereicht – Finanzamt. Gleichzeitig benötigen Sie eine deutsche Steuernummer. Steuernummer. Ohne Steuernummer kann in der Regel keine Befreiung gewährt werden.

Was benötigt man für die Beantragung einer Freistellung?

Am häufigsten verlangt das Finanzamt:

  • Deutsche Steuernummer (Steuernummer),

  • Gewerbeschein oder Auszug aus dem Handelsregister,

  • Bestätigung des steuerlichen Wohnsitzes,

  • grundlegende Daten über Ihre Geschäftstätigkeit.

Es ist zu beachten, dass jeder Fall etwas anders sein kann und einzelne Büros möglicherweise etwas andere Dokumente benötigen.

Wie lange ist die Ausnahme gültig?

Die Freistellung wird nicht dauerhaft erteilt. Ihre Gültigkeitsdauer ist individuell und wird vom Finanzamt festgelegt. Die gängigsten Zeiträume sind:

  • 3 bis 6 Monate,

  • 1 Jahr,

  • 3 Jahre (selten).

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie das Ablaufdatum im Auge behalten und rechtzeitig eine Verlängerung beantragen müssen. Versäumen Sie dies, wird der Kunde Ihnen automatisch wieder 15 % berechnen.

Was ist, wenn Ihnen bereits 15 % berechnet wurden?

Wenn Sie ohne Befreiung gearbeitet haben und der Kunde einen Abzug vorgenommen hat, ist das Geld nicht endgültig verloren. Sie können die Rückerstattung der einbehaltenen Bauabzugsteuer beantragen. Beachten Sie jedoch, dass dies ein langwieriger Prozess sein kann. lange Monate.

Aus praktischer Sicht ist es daher vorteilhafter, die Freistellung vor Beginn der Rechnungsstellung zu veranlassen und eine nachträgliche Bearbeitung zu vermeiden.

Gilt die Ausnahme auch für mehrere Kunden?

Ja. Eine Ausnahme gilt für alle Ihre Kunden. Sie benötigen kein separates Dokument für jedes Unternehmen. Wichtig ist, dass Sie dem Kunden vor Beginn der Zusammenarbeit oder vor der ersten Rechnung eine Kopie der Freistellung zukommen lassen.

Was ist, wenn Sie keine Freistellung haben und bereits eine Arbeit aufnehmen?

Wenn Sie bereits ein Projekt starten und noch keine Freistellung haben, stehen Ihnen in der Praxis drei Möglichkeiten offen.

Die erste Maßnahme besteht darin, mit dem Kunden zu vereinbaren, dass er Ihnen vorübergehend keine Rechnungen zahlt, bis Sie die Freistellung bearbeitet haben.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Abzug nach § 15 % zu akzeptieren und die Steuererklärung rückwirkend zu bearbeiten – wohl wissend, dass dies eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die dritte (und beste) Möglichkeit ist, vor Arbeitsbeginn eine Freistellung zu vereinbaren und so Probleme von vornherein zu vermeiden.