Wer jahrelang in Deutschland in einem slowakischen Handwerk gearbeitet hat und nun kündigen möchte, denkt vielleicht, er könne einfach seine Werkzeuge packen, ins Auto steigen und wegfahren. So einfach ist es aber nicht. Es bleiben noch laufende Verwaltungsangelegenheiten offen, von denen einige später Probleme bereiten könnten, wenn man sie nicht jetzt klärt.
Ich hatte die Freistellungseinrichtung, was ist damit?
Die Freistellung (Befreiung von der Baulohnsteuer) ist befristet, in der Regel ein Jahr oder sechs Monate. Wird sie nicht verlängert, erlischt sie einfach – Sie müssen also bei Ihrer Abreise aus Deutschland nichts Besonderes unternehmen.
Prüfen Sie einfach, ob Sie offene Anträge oder ungelöste Anfragen beim Finanzamt haben.
Ist das Formular A1 weiterhin gültig?
Das Formular A1 der Sozialversicherungsanstalt bestätigt, dass Sie während Ihrer Tätigkeit in Deutschland Beiträge in der Slowakei entrichten. Es ist befristet. Sollten Sie Ihre Tätigkeit vor Ablauf dieser Frist beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle der Sozialversicherungsanstalt melden.
„Die Filiale muss innerhalb von 10 Tagen nach Ende des Einsatzzeitraums über alle während des Einsatzzeitraums eingetretenen Änderungen informiert werden. Zusammen mit dieser Benachrichtigung ist das Original des PD A1 zurückzusenden (das Original des PD A1 muss nicht zurückgesendet werden, wenn es elektronisch als elektronisches amtliches Dokument zugestellt wurde).“ – Sozialversicherungsagentur, 2026
Wenn Sie dies nicht tun, wird die Versicherung Sie weiterhin als „entsandten Arbeitnehmer“ behandeln. Dies kann die Beitragszahlungen oder einen zukünftigen Antrag auf ein neues A1-Visum erschweren, beispielsweise wenn Sie in einem anderen EU-Land arbeiten.
Mehr dazu unter socpoist.sk.
Muss ich meine Steuernummer kündigen?
Sie benötigen eine deutsche Steuernummer vom Finanzamt Chemnitz-Süd, ohne die Sie keine Freistellung erhalten können. Sie bleiben unter dieser Steuernummer beim deutschen Finanzamt registriert.
Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland endgültig einstellen, müssen Sie dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen. Ohne diese Mitteilung bleiben Sie formell registriert und das Finanzamt kann Sie weiterhin zur Abgabe von Steuererklärungen auffordern.
Speichern Sie Ihre Steuernummer, Sie benötigen sie für die weitere Kommunikation mit dem Finanzamt, einschließlich der Kommunikation bezüglich der Steuererklärung.
Muss ich in Deutschland noch eine Steuererklärung abgeben?
Das ist eine Frage, die sich fast jeder stellt. Die Antwort hängt davon ab, wie man gearbeitet hat.
Einkommensteuer
Wenn Sie nicht länger als zwölf Monate ununterbrochen auf einer einzigen Baustelle in Deutschland gearbeitet haben, haben Sie keine Betriebsstätte begründet. In diesem Fall sind Sie in der Slowakei steuerlich ansässig und zahlen Ihre Einkommensteuer ausschließlich in der Slowakei.
Die deutsche Einkommensteuererklärung ist für Sie normalerweise nicht relevant, es sei denn, Sie haben eine Betriebsstätte.
Umsatzsteuer (MwSt.)
Viele Unternehmer übersehen dies. Wenn Sie in Deutschland Subunternehmer (Handwerker oder Unternehmen, die einen Teil der Arbeiten für Sie ausgeführt haben) eingesetzt haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, für jedes Jahr, in dem Sie Subunternehmer beauftragt haben, eine deutsche Umsatzsteuererklärung abzugeben. Grund dafür ist das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuld), das in der deutschen Bauwirtschaft obligatorisch ist.
Wenn Sie hingegen alleine, ohne Subunternehmer, gearbeitet und direkt an den Kunden (ein deutsches oder slowakisches Unternehmen) in Rechnung gestellt haben, gilt diese Verpflichtung grundsätzlich nicht für Sie.
Ein Fehler in Ihrer deutschen Umsatzsteuererklärung kann Sie teuer zu stehen kommen. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich beraten lassen.
Steuerprüfung
Manche deutsche Finanzbehörden fordern von ausländischen Bauunternehmen nicht sofort eine Einkommensteuererklärung an, sondern zunächst eine Prüfung der Steuerpflicht. Damit wird geprüft, ob der Unternehmer oder die GmbH in Deutschland steuerpflichtig ist – beispielsweise bei Bau- oder Montagearbeiten mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten.
Kopien von Rechnungen und eine Übersicht über deutsche Aufträge (Kunde, Ort, Beginn und Ende der Arbeiten, Betrag) werden üblicherweise der Bescheinigung beigefügt. Wenn Sie Deutschland verlassen, reichen Sie bitte auch die letzte Steuerprüfung für den letzten Zeitraum Ihrer dortigen Beschäftigung ein oder lassen Sie sich vom Finanzamt bestätigen, dass diese nicht mehr erforderlich ist.
Verkünden Sie auch die Auflösung der Handwerkskammer
Wenn Sie Ihre Tätigkeit vor Beginn der Arbeit auf deutschen Baustellen bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet haben, ist es angebracht, diese Kammer auch über Ihre Beendigung zu informieren.
Die Kontaktdaten der jeweiligen Handwerkskammer für jedes Bundesland finden Sie unter craft.de.
Vergessen Sie nicht Ihre slowakische Steuererklärung für das letzte Jahr.
Auch wenn ein Selbstständiger den Großteil des Jahres in Deutschland arbeitet, seine Lebensinteressen aber in der Slowakei hat, ist er dennoch verpflichtet, in der Slowakei eine Steuererklärung abzugeben. Einkünfte aus Deutschland werden in der Erklärung berücksichtigt, und dank des Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt in der Regel keine Doppelbesteuerung.
